
Ihre Rechte als
Unfallgeschädigter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz, einen unabhängigen Kfz-Gutachter und die Erstattung vieler unfallbedingter Kosten durch die gegnerische Versicherung.
Vollständiger Schadensersatz
Nach § 249 BGB muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestehen würde. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern zahlreiche weitere Ansprüche, die vielen Geschädigten nicht bekannt sind.
Schadensersatz
Erstattung der Reparaturkosten sowie weiterer unfallbedingter Schäden wie Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder weiterer berechtigter Schadenspositionen.
Nutzungsausfallentschädigung
Kann Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht genutzt werden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen.
Anwaltliche Unterstützung
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einer erfahrenen Partnerkanzlei für Verkehrsrecht. Die Kosten übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.
Unabhängiges Gutachten
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung.
Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann Ihr Fahrzeug an Marktwert verlieren. Diese merkantile Wertminderung kann Teil Ihres Schadensersatzanspruchs sein.
Freie Werkstattwahl
Sie entscheiden selbst, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
Schmerzensgeld
Bei unfallbedingten Verletzungen kann – abhängig von Art und Schwere der Verletzung – ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Rechtliche Unterstützung bei Bedarf
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einer erfahrenen Partnerkanzlei für Verkehrsrecht. So erhalten Sie kompetente rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Ihre Rechte erfolgreich
durchsetzen
Lassen Sie Ihren Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen dokumentieren und sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.
